Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Veranstaltung für Vorstände und Eltern im Amt der*des Kinderschutzbeauftragten

Dienstag, 18. April 2023 von 19.30 Uhr bis ca. 22.30 Uhr

Die Kinder- und Jugendhilfe hat laut dem SGB VIII den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken und zu schützen. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in 2021 hat der Träger einer Kita im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gewährleistung des Kindeswohls sicherzustellen. Was muss ich als Vorstand bzw. Kinderschutzbeauftragte*r zum Thema Kinderschutz wissen? Welche rechtlichen Grundlagen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind wichtig? Wie sieht das Verfahren und die verantwortliche Umsetzung aus?
Diese Fragen werden bei dem gemeinsamen Abend thematisiert und wir kommen darüber in Austausch.
Der Leitfaden der BAGE (Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.) zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ist dabei eine wichtige Grundlage. Den Leitfaden also bitte mitbringen oder es besteht die Möglichkeit diesen für 10 € an diesem Abend zu erwerben.

Referent*in: Rainer Borchert, Psychotherapeut/Verhaltenstherapeut, Insoweit erfahrene Fachkraft

Termin: Dienstag 18.April 2023, 19.30-22.30 Uhr
Ort: Experimentierraum, Katharinenstr.21d in 70182 Stuttgart
TN-Gebühr: 30 €
Zielgruppe: Vorstände und Eltern im Amt der*des Kinderschutzbeauftragten

Anmeldefrist: Fr, 31.03.2023

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