Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Veranstaltung für Vorstände und Eltern im Amt der*des Kinderschutzbeauftragten
Mittwoch, 04. Februar 2026 von 19.30 Uhr im Kinderschutzzentrum und Dienstag 28. April 2026 von 19.30 Uhr im Kinderhaus Etzel
Was muss ich als Vorstand bzw. Kinderschutzbeauftragte*r zum Thema Kinderschutz wissen?
Welche rechtlichen Grundlagen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind wichtig?
Wie sehen die Verfahren bzw. die verantwortliche Umsetzung aus?
Die Kinder- und Jugendhilfe hat laut dem SGB VIII den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken und zu schützen. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in 2021 hat der Träger einer Kita im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gewährleistung des Kindeswohls sicherzustellen.
An dem ersten gemeinsamen Abend werden die o.g. Fragen und die Trägerverantwortung thematisiert und wir kommen darüber in Austausch. Der Leitfaden der BAGE (Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.) zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes bildet dabei eine wichtige Grundlage. Den Leitfaden also bitte mitbringen oder es besteht die Möglichkeit diesen an diesem Abend zu erwerben.
Am zweiten Termin werden wir den Blick in die Kita richten. Wie wird das Thema Kinderschutz bei uns in der Kita gelebt? Wie ist das Thema fachlich und konzeptionell verankert? Sind wir im Gespräch darüber? Welche Kooperationen und Unterstützungssysteme haben wir? Welche weiteren Themen dazu beschäftigen uns im Alltag.
An diesem Abend wird die konkrete Praxis und die Fragen dazu im Mittelpunkt stehen. Der Austausch soll unterstützen mehr Handlungssicherheit zu gewinnen.
Referent*innen: Andrea Haizmann und Heike Kröger, Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Termin: Mi, 04.02.2026 und Di., 28.04.2026, jeweils um 19.30 Uhr
Ort: 04.02.25: Kinderschutzzentrum Stuttgart, Alexanderstr.2 in 70184 Stuttgart
28.04.26: Kinderhaus Etzel, Etzelstr.15-27, 70180 Stuttgart
TN-Gebühr: 80 €
Zielgruppe: Vorstände und Eltern im Amt der*des Kinderschutzbeauftragten
Anmeldefrist: Fr., 23.01.2026