Aktuelle Information zur Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Dezember 2020, den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Nachdem der Bundesrat bereits im November 2019 einer Erhöhung der Übungsleiter-und Ehrenamtspauschale ab 2020 zugestimmt hat, wurde diese nun mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom Bundestag beschlossen. Die Übungsleiterpauschale (§ 3. Nr. 26 EstG) erhöht sich ab dem 01.01.2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale (§ 3. Nr. 26a EstG) von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr.

Ehrenamts- und Übungsleitungsfreibetrag ab 01.01.2021

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